🏠 » Lexikon » T » Treuepflicht

Treuepflicht

Treuepflicht

ist die Pflicht des Arbeitnehmers, die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Sie ist eine vom Arbeitgeber einklagbare Nebenpflicht, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt und auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruht.

Zur Treuepflicht gehören u. a. die Wahrung von Betriebsgeheimnissen, die Gehorsamspflicht und das Verbot der Annahme von Bestechungsgeldern.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Treuepflicht
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon