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Solidaritätszuschlag

Seit dem 01.01.1995 ist der Solidaritätszuschlag eine erhobene Ergänzungsabgabe zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer, die der Finanzierung des Wirtschaftsaufbaus in den neuen Ländern dient. Der Solidaritätszuschlag beträgt zurzeit 5,5 Prozent der Steuerschuld.

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