🏠 » Lexikon » G » Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine staatliche Abgabe auf das Führen eines Gewerbebetriebes, die den Gewerbeertrag (das ist der nach den Vorschriften des Einkommen- oder Körperschafsteuerrechts ermittelte betriebliche Gewinn unter gewissen Hinzurechnungen und Kürzungen) besteuert.

Dabei werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt, die bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften und bei Kapitalgesellschaften unterschiedlich ausfallen.

Die Gewerbesteuer fließt unter Abführung einer Umlage an Bund und Länder den Gemeinden zu und ist deren wichtigste steuerliche Einnahmequelle. Sie wird nach so genannten Steuermesszahlen erhoben, die bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften je nach Höhe des Gewerbeertrages zwischen ein bis fünf Prozent und bei Kapitalgesellschaften einheitlich fünf Prozent betragen.

Der sich dadurch ergebende so genannte Steuermessbetrag wird von den Gemeinden mit einem individuellen Hebesatz (er liegt im Schnitt zwischen 140 und 550%) multipliziert, wodurch sich die Gewerbesteuerschuld ergibt.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Gewerbesteuer
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon