Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Unternehmens, die durch einen Kaufmann (Einzelkaufmann) vertreten wird. Dieser ist der alleinige Eigentümer des Unternehmens, der das Geschäft persönlich leitet, allein die Gewinne und Verluste trägt und mit seinem ganzen Privatvermögen haftet.
Ein Einzelunternehmen ist bei seiner Gründung ins Handelsregister einzutragen. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss aber als Zusatz die Bezeichnung eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau tragen. Dabei können die Abkürzungen e.K., e.Kfm. oder e.Kfr. verwandt werden, also z. B. Tischlerei Müller Schmidt e.Kfm. oder Lebensmittel Schulze e.K.
Die Rechtsform des Einzelunternehmens findet sich vor allem bei kleineren Betrieben des Einzelhandels oder Handwerks.