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Gewerbefreiheit

Die Gewerbefreiheit ist grundgesetzlich und durch die Gewerbeordnung abgesichertes Recht eines jeden, ein Gewerbe zu betreiben sowie Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, soweit nicht gesetzliche Ausnahmen oder Beschränkungen (z. B. Genehmigungspflicht für bestimmte Gewerbe wie etwa Banken) vorliegen.

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