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Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden auszustellende Urkunde über das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis, die als Arbeits- bzw. Ausbildungsnachweis gilt.

Auf das Arbeitszeugnis besteht von Seiten des Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden ein Rechtsanspruch, ebenso auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Zeugnis, bei dem nur Art und Dauer der Beschäftigung vermerkt werden, und einem qualifizierten Zeugnis, das auf Verlangen des Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden Angaben zu Führung und Leistung macht.

Die Angaben eines Arbeitszeugnisses dürfen sich nur auf die Tätigkeit im Ganzen beziehen, einzelne für den Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden nachteilige Vorkommnisse dürfen nicht aufgeführt werden.

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