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Aktiengesellschaft - Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform eines Unternehmens, das ein in Aktien aufgeteiltes Grundkapital aufweist.

Insbesondere Großunternehmen sind in der Regel Aktiengesellschaften, weil sie sich durch Ausgabe neuer Aktien auf relativ einfache Weise selbst große Mengen an Kapital besorgen können.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person).

Sie muss drei gesetzlich vorgeschriebene Organe aufweisen: den Vorstand, der mit der Leitung der Gesellschaft betraut ist, den Aufsichtsrat, der als Kontrollorgan die Tätigkeit des Vorstands überwacht, sowie die Hauptversammlung der Aktionäre als oberstes beschlussfassendes Gremium.

Aktiengesellschaften müssen ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufweisen. Ihre genaue rechtliche Ausgestaltung ist im Aktiengesetz (AktG) festgelegt.

Aktiengesellschaft (AG) - Aufbau und Merkmale

Eine Aktiengesellschaft zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Eine AG ist eine eigenständige juristische Person, die unabhängig von den Eigentümern besteht. Sie kann Verträge abschließen, Vermögen besitzen und verklagt werden.
  • Die Aktionäre einer AG haften in der Regel nur mit ihrem Einlagebetrag, den sie für ihre Aktien geleistet haben. Ihr persönliches Vermögen ist vor den Verbindlichkeiten der Gesellschaft geschützt.
  • Das Kapital einer Aktiengesellschaft ist in Aktien aufgeteilt. Jede Aktie repräsentiert einen Anteil am Gesamtkapital und gewährt dem Inhaber bestimmte Rechte, wie z.B. Stimmrecht in der Hauptversammlung, Teilnahme am Gewinn oder Anspruch auf Liquidationserlöse.
  • Eine AG verfügt über verschiedene Organe, die die Gesellschaft leiten und kontrollieren. Zu den wichtigsten Organen gehören der Vorstand, der die Geschäftsführung verantwortet, und der Aufsichtsrat, der die Tätigkeit des Vorstands überwacht.
  • Aktiengesellschaften sind in der Regel verpflichtet, bestimmte Informationen öffentlich bekannt zu machen. Dazu gehören Jahresabschlüsse, Geschäftsberichte und andere relevante Informationen, um die Transparenz für Aktionäre und die Öffentlichkeit sicherzustellen.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert in der Regel bestimmte formale Schritte, wie die Erstellung einer Satzung, die Einzahlung eines Mindestgrundkapitals und die Eintragung ins Handelsregister.

Die Aktiengesellschaft eignet sich insbesondere für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und für solche, die beabsichtigen, ihr Eigenkapital durch den Verkauf von Aktien aufzubringen und eine breitere Aktionärsbasis anzusprechen.

Aktiengesellschaft - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Aktiengesellschaft (AG) sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
  • Bei einer Aktiengesellschaft (AG) müssen drei gesetzlich vorgeschriebene Organe vorhanden sein.
  • Aktiengesellschaften müssen ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufweisen.

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