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Aktiengesellschaft - Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform eines Unternehmens, das ein in Aktien aufgeteiltes Grundkapital aufweist.

Insbesondere Großunternehmen sind in der Regel Aktiengesellschaften, weil sie sich durch Ausgabe neuer Aktien auf relativ einfache Weise selbst große Mengen an Kapital besorgen können.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person).

Sie muss drei gesetzlich vorgeschriebene Organe aufweisen: den Vorstand, der mit der Leitung der Gesellschaft betraut ist, den Aufsichtsrat, der als Kontrollorgan die Tätigkeit des Vorstands überwacht, sowie die Hauptversammlung der Aktionäre als oberstes beschlussfassendes Gremium.

Aktiengesellschaften müssen ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufweisen. Ihre genaue rechtliche Ausgestaltung ist im Aktiengesetz (AktG) festgelegt.

Aktiengesellschaft - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Aktiengesellschaft (AG) sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
  • Bei einer Aktiengesellschaft (AG) müssen drei gesetzlich vorgeschriebene Organe vorhanden sein.
  • Aktiengesellschaften müssen ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufweisen.

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