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Hauptversammlung

Eine Hauptversammlung (HV) ist die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenkunft aller Aktionäre einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die in der Regel einmal jährlich stattfindet.

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. An ihr darf jeder Aktionär teilnehmen. Sein Stimmrecht bemisst sich an der Anzahl seiner Aktien.

Die Hauptversammlung ist zuständig für die Entlastung des Vorstands und die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (nicht aber der Arbeitnehmervertreter). Sie entscheidet auf Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sowie Satzungsänderungen.

Fragen, die die Geschäftsführung betreffen, kann die Hauptversammlung nur auf Antrag des Vorstands entscheiden.

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