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Abmahnung

Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht nach oder er ein bestimmtes Fehlverhalten (z. B. häufiges Zuspätkommen, fehlende Krankmeldung) zeigt. Eine Abmahnung stellt eine Verwarnung dar, die den konkreten Vorfall genau benennt und missbilligt und für weitere Verfehlungen der gleichen Art Rechtsfolgen, insbesondere die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, androht.

Ändert der Arbeitnehmer trotz einer wirksamen Abmahnung mit Kündigungsdrohung sein Verhalten nicht, so kann ihm der Arbeitgeber kündigen. In der Rechtsprechung kommt der Abmahnung eine große Bedeutung zu. So ist eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung nur dann wirksam, wenn ihr eine vergebliche Abmahnung vorausgegangen ist. Das gilt in den meisten Fällen auch für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung.

Bei schwer wiegenden Verletzungen des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Diebstahl oder Tätlichkeiten gegenüber Kollegen) ist eine Kündigung hingegen auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Abmahnungen können auch außerhalb des Arbeitsrechts bei Vertrags-, pflicht- oder treuewidrigem Verhalten ausgesprochen werden, z. B. gegenüber einem Mieter der bauliche Veränderungen in der Wohnung vornimmt oder im Rahmen des Wettbewerbsrechts gegenüber Konkurrenten bei unlauterem Wettbewerb.

Abmahnung Beispiel - Beispiel für eine korrekte Abmahnung

Sehr geehrte Frau …….. / Sehr geehrter Herr ……..,

Ihr Fehlverhalten bewegt uns, Sie auf die vorschriftsgemäße Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen in Ihrem Arbeitsvertrag hinzuweisen. In diesem Fall müssen wir Sie wegen des nachfolgend geschilderten Vorfalls abmahnen:

(Warum, wieso, weshalb: konkrete Darstellung mit präziser Bezeichnung der Angabe des Datums, des Ortes, der Uhrzeit etc.)

Durch ein solches Verhalten haben Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Deshalb fordern wir Sie mit diesem Schreiben auf, sich in Zukunft vertragsgemäß zu handeln. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir zukünftig ein solches Verhalten nicht mehr erdulden können. Falls Sie sich wiederholt pflichtvergessen, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie zum Beispiel einer Kündigung rechnen.

Eine Kopie dieser Abmahnung liegt in Ihrer Personalakte.

Mit freundlichen Grüßen,

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(Unterschrift Arbeitgeber/in)

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(Ort, Datum)

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Die Abmahnung ist mir am … ausgehändigt worden / eingegangen. Ich habe den Inhalt zur Kenntnis genommen.

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(Unterschrift Arbeitnehmer/in)

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(Ort, Datum)

Abmahnung - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Abmahnung sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Eine Abmahnung stellt eine Verwarnung dar, die den konkreten Vorfall genau benennt und missbilligt.
  • Eine Abmahnung kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen, wenn ihr eine vergebliche Abmahnung vorausgegangen ist.
  • Abmahnungen können auch außerhalb des Arbeitsrechts bei Vertrags-, pflicht- oder treuewidrigem Verhalten ausgesprochen werden.

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