🏠 » Lexikon » A » Abgabenordnung

Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung (AO) ist ein Rahmengesetz des Steuerrechts, das die für alle Steuern geltenden gemeinsamen Regelungen umfasst.

Die Abgabenordnung enthält Bestimmungen zu verschiedenen steuerlichen Verfahren, wie beispielsweise zur Festsetzung und Erhebung von Steuern, zur Steuererklärung, zur Steuerfahndung, zur Betriebsprüfung und zur Vollstreckung von Steuerschulden. Sie regelt auch die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen, die Aufbewahrungspflicht von steuerrelevanten Unterlagen und die Zuständigkeiten der Finanzbehörden.

Darüber hinaus enthält die Abgabenordnung auch Regelungen zum Rechtsschutz der Steuerpflichtigen, beispielsweise in Form von Einspruchs- und Klageverfahren gegen Steuerbescheide. Sie legt die Voraussetzungen und Verfahrensabläufe fest, um steuerliche Streitigkeiten vor Gericht klären zu lassen.

Die AO bildet somit das grundlegende Regelwerk für das deutsche Steuerverfahrensrecht und ist für die korrekte Anwendung und Durchführung der Steuergesetze von großer Bedeutung.

Abgabenordnung (AO) - Aufbau & Struktur

Die Abgabenordnung (AO) besteht aus insgesamt zehn Büchern, die verschiedene Bereiche des Steuerverfahrens und des Steuerrechts abdecken.

Hier ist eine grobe Übersicht über die Struktur der Abgabenordnung:

  1. Buch: Allgemeine Vorschriften (§§ 1-37 AO)
    Das 1. Buch enthält grundlegende Bestimmungen, wie die Definitionen von Begriffen, Geltungsbereich und Zuständigkeiten der Finanzbehörden.
  2. Buch: Steuerverfahren (§§ 80-171 AO)
    Das 2. Buch regelt die Verfahrensgrundlagen für die Besteuerung, wie z. B. Steuererklärungen, Steuerfestsetzung, Steuererhebung und Steuererstattung.
  3. Buch: Verwaltungsvollstreckung (§§ 249-364 AO)
    Das 3. Buch enthält Vorschriften zur Durchführung der Vollstreckung von Steuerschulden durch die Finanzbehörden, einschließlich Pfändung und Zwangsvollstreckung.
  4. Buch: Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 365-412 AO)
    Das 4. Buch beinhaltet Bestimmungen zu allgemeinen Verfahrensregeln, wie z. B. Zustellung von Schriftstücken, Beweismittel und Fristen.
  5. Buch: Steuerstraf- und Bußgeldverfahren (§§ 369a-412 AO)
    Das 5. Buch regelt die Durchführung von Straf- und Bußgeldverfahren bei steuerlichen Vergehen und Ordnungswidrigkeiten.
  6. Buch: Finanzgerichtsordnung (§§ 413-474 AO)
    Das 6. Buch enthält Vorschriften zum gerichtlichen Rechtsschutz der Steuerpflichtigen, insbesondere das Verfahren vor den Finanzgerichten.
  7. Buch: Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe (§§ 475-492 AO)
    Das 7. Buch regelt die Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden verschiedener Länder sowie die internationale Amtshilfe in Steuersachen.
  8. Buch: Verfahrens- und Vollstreckungshilfe (§§ 493-504 AO)
    Das 8. Buch enthält Bestimmungen zur Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen den Finanzbehörden und anderen Behörden, wie beispielsweise der Polizei.
  9. Buch: Bundeszentralamt für Steuern (§§ 505-515 AO)
    Das 9. Buch regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundeszentralamts für Steuern, das unter anderem für die Durchführung von bestimmten Steuerverfahren zuständig ist.
  10. Buch: Schlussvorschriften (§§ 516-525 AO)
    Das 10. Buch enthält allgemeine Schlussbestimmungen, wie beispielsweise Übergangsregelungen und das Inkrafttreten der Abgabenordnung.

Diese zehn Bücher sind weiter in Abschnitte, Unterabschnitte, Paragraphen und Nummern unterteilt, um die einzelnen Bestimmungen klarer zu gliedern.

Abgabeordnung Beispiel

Angenommen, eine Person, die in Deutschland lebt, erhält Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Gemäß der Abgabenordnung ist diese Person verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Die AO legt fest, dass die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden muss.

Die Abgabenordnung regelt auch die erforderlichen Angaben und Belege, welche in der Steuererklärung enthalten sein müssen, um das Einkommen korrekt zu erfassen und die entsprechende Steuer berechnen zu können.

Das Finanzamt (FA) prüft die eingereichte Steuererklärung im Rahmen einer automatisierten Veranlagung oder gegebenenfalls im Rahmen einer Betriebsprüfung. Die Prüfung erfolgt gemäß den Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung.

Sollte das Finanzamt zu dem Schluss kommen, dass die Steuererklärung fehlerhaft ist oder weitere Informationen benötigt werden, kann es einen Änderungsbescheid erlassen. Gegen diesen Bescheid hat der Steuerpflichtige das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einzulegen. Dieses Einspruchsverfahren ist ebenfalls in der Abgabenordnung geregelt.

Wenn der Steuerpflichtige mit der Entscheidung des Finanzamts nach dem Einspruchsverfahren nicht einverstanden ist, kann er den Rechtsweg beschreiten und vor Gericht klagen. Die Abgabenordnung enthält Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren und die Zuständigkeiten der Gerichte in Steuerangelegenheiten.

In diesem Beispiel für eine natürliche Person wird deutlich, wie die Abgabenordnung das Steuerverfahren von der Abgabe der Steuererklärung bis hin zur gerichtlichen Klärung von Streitigkeiten regelt.

Abgabenordnung - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Abgabenordnung sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Die Abgabenordnung (AO) ist ein Rahmengesetz des deutschen Steuerrechts, das die für alle Steuern geltenden gemeinsamen Regelungen umfasst.
  • Die AO bildet das grundlegende Regelwerk für das deutsche Steuerverfahrensrecht.
  • Die Abgabenordnung regelt auch die erforderlichen Angaben und Belege, welche in der Steuererklärung enthalten sein müssen.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Abgabenordnung
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon