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Schickschuld

Ein Schickschuld ist eine Schuld, die der Schuldner an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitz zu erfüllen hat, wobei er allerdings verpflichtet ist, die vertraglich vereinbarte Leistung dem Gläubiger zuzusenden.

Schickschulden bestehen z. B. im Versandhandel, wo der Anbieter verpflichtet ist, die Ware dem Käufer zu schicken. Ferner sind alle Geldschulden Schickschulden, der Schuldner muss sie dem Gläubiger z. B. durch Überweisung übersenden. Dabei trägt er das Risiko für den Fall, dass das Geld nicht beim Empfänger ankommt.

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