Schlichtung
Eine Schlichtung ist ein Einigungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Tarifparteien. Können sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nicht über die Ausgestaltung eines Tarifvertrages einigen, so kann ein Schlichter berufen werden (in der Regel ein Beauftragter der obersten Arbeitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes), der unter Einbeziehung beider Parteien einen tarifvertraglichen Kompromiss auszuhandeln versucht.