Paterna paternis matema maternis
Der lateinische Satz Paterna paternis matema maternis bedeutet übersetzt Das väterliche Vermögen den väterlichen Verwandten, das mütterliche den mütterlichen. Betrifft die gesetzliche Erbfolge bei Tod ohne Abkömmlinge und ohne vollbürtige Geschwister. In diesem Fall soll das Vermögen in die Familie zurückgehen, aus der es gekommen ist. Im Mittelalter in Ehegüterverträgen entwickelt.