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Fusion

Eine Fusion ist eine Verschmelzung, d.h. die Vereinigung der Vermögen von zwei Rechtsträgern ohne Durchführung einer Liquidation (Abwicklung) gegen Gewährung neuer Mitgliedschaften.

Bei der Verschmelzung durch Aufnahme überträgt ein Rechtsinhaber im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (unmittelbare Übergang eines Vermögens mit allen Rechten und Pflichten auf den Gesamtnachfolger) sein Vermögen als Ganzes auf einen bestehenden anderen Rechtsträger, §§ 2 Nr. 1, Nr. 99 Abs. 2 UmwG.

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