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Entlastung

Die Entlastungsfrage des Vorstandes stellt sich für die Mitgliederversammlung nach dem Geschäftsbericht des Vorstandes.

Erfolgt die Entlastung mit Mehrheitsbeschluss der Mitglieder, bedeutet dies grundsätzlich den Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand.

Ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn entscheidende Umstände bei der Beschlussfassung über die Entlastung nicht bekannt waren.

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