Interessengemeinschaften (IG)
Interessengemeinschaften (IG)
sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die auf bestimmten Gebieten gemeinsame wirtschaftliche Interessen verfolgen und in diesem Rahmen ihre wirtschaftliche, nicht aber ihre rechtliche Selbstständigkeit aufgeben.
Sie treten häufig als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) auf und können je nach Zweck als Betriebs-, Verteilungs-, Produktions-, Rationalisierungs- oder Gewinngemeinschaften organisiert sein.