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Rechtslexikon mit Buchstabe E



Einrede
Einrede Mit der Einrede können Rechtsansprüche anderer Personen zurückgewiesen werden, z.B. durch die Einrede der Verjährung, wenn Forderungen verjährt sind.

Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt Bei vielen Kaufverträgen wird die Ware nicht direkt bei Empfang bezahlt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. beim Zielkauf oder Ratenkauf. In [...]
