🏠 » Lexikon » E » EinredeEinredeMit der Einrede können Rechtsansprüche anderer Personen zurückgewiesen werden, z.B. durch die Einrede der Verjährung, wenn Forderungen verjährt sind.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:ExcipiendoOpe exceptionisExceptio VORHERIGER ARTIKELEigentumsvorbehalt NÄCHSTER ARTIKELEmbargo