Handelsklauseln
Handelsklauseln sind Abkürzungen für bestimmte Vereinbarungen im Handelsverkehr, die die Rechte und Pflichten der Vertragspartner regeln.
So bedeutet die Klausel Ab Werk in einem Kaufvertrag, dass der Käufer mit der Übergabe der Ware im Werk des Verkäufers die Kosten und Gefahren übernimmt.
Eine große Bedeutung haben Handelsklauseln im Außenhandel, sogenannte Incoterms.