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Versandklauseln

Versandklauseln sind Kurzformeln im Kaufvertrag

, die regeln, wer die Kosten für die Beförderung der gekauften Ware zu tragen hat.

Insgesamt werden fünf verschiedene Versandklauseln unterschieden (siehe Tabelle), die von der größtmöglichen Belastung des Verkäufers mit den Transportkosten (frei Haus) bis hin zu seiner vollständigen Kostenbefreiung (ab Werk) reichen.

Versandklauseln im Überblick

frei Hausder Verkäufer trägt die gesamten Transportkosten
frachtfreider Verkäufer trägt die Transportkosten nur bis zur Empfangsstation
frei Wagonder Verkäufer trägt die Transportkosten bis zur Versandstation ein­schließlich der Verladekosten
unfreider Verkäufer trägt die Transportkosten bis zur Versandstation
ab Werkder Verkäufer trägt nichts zu den Transportkosten bei

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