🏠 » Lexikon » G » GKosfGGKosfGDie Abkürzung GKosfG steht für Gerichtsvollzieherkostengesetz.Der Gerichtsvollzieher erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz. Für die verschiedenen Tätigkeiten fallen unterschiedliche Kosten an.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:ZVAPKHMB VORHERIGER ARTIKELHRR NÄCHSTER ARTIKELGStA