HRR
Die Abkürzung HRR steht für Höchstrichterliche Rechtsprechung.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist die Gesamtheit rechtskräftiger Entscheidungen der Obersten Instanzen.
In Deutschland also Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs.