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Finanzgerichte

Die Finanzgerichte sind eine besondere Form der Verwaltungsgerichte, die insbesondere für Klagen gegen Finanzbehörden in Bezug auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgaben (z. B. Steuern, Zölle) zuständig sind.

Die Finanzgerichte sind obere Landesgerichte. Die nächsthöhere und oberste Instanz ist der Bundesfinanzhof.

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