🏠 » Lexikon » B » Besitz

Besitz

Der Gesetzgeber hat zwischen Besitz und Eigentum einen feinen, aber wesentlichen Unterschied gemacht:

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, Eigentum dagegen die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

Besitz und Eigentum können dabei zusammenfallen, müssen es aber nicht.

Das folgende Beispiel erklärt den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum sehr gut.

Besitz und Eigentum in einem Beispiel

Wenn z. B. jemand sein rechtmäßig erworbenes Auto fährt, ist er sowohl dessen Eigentümer wie auch sein Besitzer. Wird ihm das Auto gestohlen, so bleibt er immer noch der Eigentümer, (unrechtmäßiger) Besitzer ist jetzt aber der Dieb, da er über das Auto verfügen kann. Wer sein Eigentum durch ein Rechtsverhältnis jemand anderem zur Verfügung stellt, z.B. indem er seine Wohnung vermietet, bleibt sowohl Eigentümer wie mittelbarer Besitzer, während der Mieter zum unmittelbaren Besitzer wird.

Keinen Besitz erlangt der so genannte Besitzdiener. Das sind Personen, die zwar die Verfügungsgewalt über eine Sache haben, aber darin weisungsgebunden sind, z. B. Verkäufer in einem Geschäft oder eine Hausangestellte.

Besitz- und Eigentumsfragen spielen im Vertragsrecht, aber auch bei der Sicherung von Krediten eine große Rolle.

Besitz - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Besitz sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Der Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
  • Der Besitz und das Eigentum können dabei zusammenfallen, müssen es aber nicht.
  • Die Besitz- und Eigentumsfragen spielen im Vertragsrecht eine große Rolle.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Besitz
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon