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Mutterschutz

Mutterschutz ist eine gesonderte Arbeitsschutzvorschrift für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Der Mutterschutz dient der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind. Er ist im Mutterschutzgesetz geregelt und umfasst ein Verbot von Akkord-, Fließband-, Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Ausübung schwerer oder gesundheitsgefährdender Arbeiten (z. B. das Heben und Befördern schwerer Lasten).

Für die letzten sechs Wochen vor der Geburt darf die werdende Mutter nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie erklärt sich widerruflich zur Weiterbeschäftigung bereit. Für die Dauer von acht Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) gilt ein generelles Beschäftigungsverbot. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz. Die Krankenkassen gewähren im Rahmen des Mutterschutzes Mutterschaftshilfe. Dazu gehören die Mutterschaftsvorsorge und die Zahlung eines Mutterschaftsgeldes während der gesetzlichen Schutzfristen.

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