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BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine qualifizierte Ausbildung sollte jedem ohne Rücksicht auf seine finanzielle Situation ermöglicht werden.

Aus diesem Grund trat 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, in Kraft.

Es regelt die finanziellen Förderungen, die Schüler oder Studenten vom Staat erhalten können, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen bzw. das ihrer Eltern oder eines Partners nicht ausreicht, um eine Ausbildung zu finanzieren. Gefördert werden dabei:

  • Schüler, die weiterführende allgemein bildende Schulen (z.B. Haupt-, Realschulen, Gymnasien) oder eine Berufsschule besuchen (jeweils Förderung ab der 10. Klasse bzw. ab dem 10. Schuljahr) oder eine Fachschule bzw. Fachoberschule absolvieren, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen, sondern aus zwingenden Gründen einen auswärtigen Wohnsitz haben.
  • Schüler, die auf eine Berufsfachschule oder eine Fachschule gehen, deren Ausbildung mindestens zwei Jahre dauert und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
  • Schüler des zweiten Bildungsweges, die nach dem Abschluss einer Berufsausbildung eine Fachschule oder Fachoberschule absolvieren oder die eine Abendschule, Berufsaufbauschule oder ein Kolleg besuchen.
  • Studenten, die an einer Universität, Fachhochschule, Akademie oder sonstigen Hochschuleinrichtungen studieren. Das BAföG wird beim Amt für Ausbildungsförderung, beim Amt für Stadt- und Kreisverwaltung oder bei den Studentenwerken der Hochschulen beantragt. Schüler erhalten das BAföG voll als Zuschuss, Studenten wird es innerhalb der Regelstudienzeit je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt.

BAföG - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag BAföG sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Durch ein BAföG soll eine qualifizierte Ausbildung ohne Rücksicht auf die finanzielle Situation ermöglicht werden.
  • Ein BAföG regelt die finanziellen Förderungen, die Schüler oder Studenten vom Staat erhalten.
  • Die BAföG-Fördersumme richtet sich nach dem Einkommen oder Vermögen der Eltern.

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