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VB

Die Abkürzung VB steht für Vollstreckungsbescheid.

Ein vollstreckbar erklärter Mahnbescheid, steht einem Versäumnisurteil gleich, deshalb kann der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben und der Antragsgegner binnen zwei Wochen seit Zustellung Einspruch erheben.

Wird kein Einspruch erhoben, erlangt Vollstreckungsbescheid Rechtskraft.

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