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Testimonium unius non valet

Der lateinische Satz Testimonium unius non valet bedeutet übersetzt Das Zeugnis eines Einzigen gilt nicht. Satz des altjüdischen, spätantiken und kanonischen Strafprozessrechts, wonach zur Überführung eines nicht geständigen Täters wenigstens zwei Tatzeugen erforderlich sind.

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