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Regress

Regress ist im weitesten Sinne der Anspruch auf Schadensersatz. Im engeren Sinne ist der Regress das Recht eines Schuldners bei einem Dritten Ersatz für die erbrachten Leistungen zu fordern (z. B. der Geschäftsinhaber, der für die von einem Angestellten verursachten Schäden geradestehen muss, den Angestellten dafür aber in Regress nehmen kann).

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