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Rechtsanwaltskammer

Eine Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und fungiert als selbstständige Verwaltung der Rechtsanwälte.

Das Ziel liegt darin, die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte von staatlicher Einflussnahme zu schützen. Insgesamt gibt es eine Bundesrechtsanwaltskammer mit 28 regionalen Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwaltskammer an dem Bundesgerichtshof.

Für jedes Oberlandesgericht steht eine Rechtsanwaltskammer zur Verfügung. Die Finanzierung basiert über die Mitgliedsbeiträge. Über die Höhe dieser Beiträge entscheidet die Kammerversammlung.

Wer ist Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer?

Alle zugelassenen Rechtsanwälte, Berufsgruppen nach §§ 206, 209 BRAO sowie die Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaften. Die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer ist pflichtig.

Welche Rechtsanwaltskammer für das jeweilige Mitglied zuständig ist, richtet sich nach der Rechtsanwaltszulassung und dem Sitz der Gesellschaft. Jedes Mitglied darf sein Anspruch auf den Einblick in dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers zum vergangenen Geschäftsjahr geltend machen. Gegen Übernahme von Gebühren kann ein Mitglied auf Wunsch Kopien vom Prüfbericht bekommen.

Welche Aufgaben übernimmt eine Rechtsanwaltskammer?

Eine Rechtsanwaltskammer hat gegenüber den Mitgliedern gleichzwei Aufgaben: Die Dienstleistungs- und Aufsichtsfunktion. Beispiele für die Aufgaben einer Rechtsanwaltskammer sind unter anderem:

  1. Schlichtung zwischen Mitglied und Auftraggeber
  2. Besprechung und Belehren des Mitglieds hinsichtlich ihrer Berufspflicht
  3. Kontrolle der durchzusetzenden Pflichten des Mitglieds
  4. Durchführung der Vereidigung neuer Rechtsanwälte
  5. Entscheidung über die Rechtsanwaltszulassung und gleichzeitige Rücknahme eines Zulassungswiderrufs (die Rechtsanwaltskammer ist originär dafür zuständig, wenn es im Hinblick auf der Zulassung zur Anwaltschaft, widerruflichen Aufgaben und Befugnissen und mit der Rücknahme der Rechtsanwaltszulassung zu tun hat)
  6. Führung von elektronischen Rechtsanwaltsverzeichnisse nach § 31 BRAO
  7. Organisation von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen
  8. auf Antrag von Dritten erteilt eine Rechtsanwaltskammer Auskunft über die Daten der Berufshaftpflichtversicherung des jeweiligen Rechtsanwalts und dessen Versicherungsnummer für den Fall einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Woraus besteht der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer?

[sam id="13" codes="true"]In einer Kammerversammlung wird der Vorstand aus Mitgliedern gewählt. Die Tätigkeit als Vorstand wird nicht vergütet und gilt als ehrenamtliche Arbeit. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Reisekostenvergütung und einer Aufwandsentschädigung.

Darüber hinaus wird aus dem Vorstand zusätzlich ein Präsidium gewählt, welches aus mindestens vier Mitglieder bestehen muss: ein Präsident, ein Vizepräsident, ein Schriftführer sowie ein Schatzmeister.

Obendrein steht eine Rechtsanwaltskammer unter der Rechtsaufsicht der Landesjustizverwaltung. Jede einzelne Rechtsanwaltskammer ist mit der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen und steht unter der rechtlichen Aufsicht des Bundesjustizministers.

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