🏠 » Lexikon » R » RaeRaeDie Abkürzung Rae steht für Rechtsanwälte.Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:RVGRechtsanwaltskammerMdt. VORHERIGER ARTIKELRain NÄCHSTER ARTIKELRA