🏠 » Lexikon » R » Rae Rae Die Abkürzung Rae steht für Rechtsanwälte. Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:RVGRechtsanwaltskammerMdt. VORHERIGER ARTIKELRain NÄCHSTER ARTIKELRA