RA
Die Abkürzung RA steht für Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe.
Für ihn gilt anwaltliches Berufsrecht, welches gesetzlich durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist.