RAK
Die Abkürzung RAK steht für Rechtsanwaltskammer.
Die Rechtsanwaltskammer ist ein örtlicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten eines Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer.