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Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht regelt im Unterschied zum Privatrecht das rechtliche Verhältnis des Bürgers zu den Trägern der öffentlichen Gewalt (z. B. dem Staat, den Gemeinden oder den Kirchen) sowie der Hoheitsträger untereinander. Zum öffentlichen Recht gehören insbesondere das Staatsrecht und das Völkerrecht, das Kirchenrecht, das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.

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