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Leihe

Die Leihe beruht auf einem mündlich oder schriftlich vereinbarten Leihvertrag, durch den sich der Verleiher bereit erklärt, einen Gegenstand für eine bestimmte Zeit dem Entleiher zu überlassen.

Der Entleiher muss den Gegenstand sorgfältig behandeln und ist zur Rückgabe verpflichtet. Im Gegensatz zur Miete ist die Leihe stets unentgeltlich.

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Rechtslexikon