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Dienstvertrag

Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich die eine Vertragspartei zur Leistung der vereinbarten Dienste und die andere Vertragspartei zu ihrer Vergütung entsprechend der vereinbarten Höhe verpflichtet, z. B. die Erteilung und Bezahlung von Nachhilfestunden.

Der Dienstvertrag ist im Gegensatz zum Werkvertrag nur auf die Ausübung einer Tätigkeit gerichtet, das heißt der Dienstverpflichtete schuldet keinen Erfolg, anders als z. B. der Tischler, der eine Kommode herstellen soll.

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