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JVA

Die Abkürzung JVA steht für Justizvollzugsanstalt.

Die Justizvollzugsanstalt ist eine Strafvollzugsbehörde, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe oder Untersuchungshaft zu vollziehen.

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