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JGG

Die Abkürzung JGG steht für Jugendgerichtsgesetz.

Das Jugendgerichtsgesetz ist ein Gesetz, das mehrheitlich das formelle Jugendstrafrecht regelt.

Es ist auf alle strafmündigen Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 anwendbar. Das Jugendgerichtsgesetz kommt zur Anwendung, wenn der Täter Jugendlicher (14 bis 18 Jahre) ist oder Heranwachsender (18 bis 21 Jahre) und es sich um eine jugendtypische Tat handelt (vgl. § 10 StGB)

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