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MM Die Abkürzung MM steht für Mindermeinung. So werden in einem juristischen Text Fundstellen markiert, die zum angesprochenen Problem auf weitere Literatur verweisen.
MM Die Abkürzung MM steht für Mindermeinung. So werden in einem juristischen Text Fundstellen markiert, die zum angesprochenen Problem auf weitere Literatur verweisen.
Die Entstehung der Menschenrechte Das Recht in Form von Gesetzen und Verordnungen des Staates sowie Polizei und Gerichte als Teile der Staatsgewalt sind im Verlauf [...]
Minor jurare non potest Der lateinische Satz Minor jurare non potest bedeutet übersetzt Ein Minderjähriger kann nicht schwören.
Minus solvit qui tardius solvit Der lateinische Satz Minus solvit qui tardius solvit bedeutet übersetzt Wer zu spät leistet, leistet zu wenig. Verzug vergrößert die [...]
Mobilia non habent sequelam Der lateinische Satz Mobilia non habent sequelam bedeutet übersetzt Bewegliche Sachen geben kein Verfolgungsrecht. Rechte an beweglichen Sachen kann man unfreiwillig [...]