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Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster sind gewerbliche Schutzrechte, die im Gegensatz zum Patent nicht eine völlig neue Erfindung, sondern die Neugestaltung von bereits existierenden Gebrauchsgegenständen oder Arbeitsgeräten verbriefen (z. B. die Neukonstruktion eines Elektromixers, die Neugestaltung einer Fernbedienung).

Gebrauchsmuster werden beim Deutschen Patentamt in München angemeldet und in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen.

Der Gebrauchsmusterschutz gilt in der Regel für fünf, maximal für zwanzig Jahre.

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