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Ex facto ius oritur

Der lateinische Satz "Ex facto ius oritur" ist ein Rechtsgrundsatz, der übersetzt bedeutet: "Aus den Tatsachen entsteht das Recht". Dieser Grundsatz besagt, dass rechtliche Konsequenzen auf den tatsächlichen Umständen basieren und dass das Recht aus den konkreten Gegebenheiten eines Falles abgeleitet wird.

Der Grundsatz betont die Bedeutung der Tatsachenfeststellung im rechtlichen Kontext. Die Anwendung und Interpretation des Rechts hängen maßgeblich von den spezifischen Fakten eines Falles ab.

Ohne die konkrete Tatsachengrundlage können rechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen nicht korrekt ermittelt werden.

Ex facto ius oritur - Beispiel

Stellen wir uns ein Gesetz vor, das besagt, dass jede Person, die in einem bestimmten Land mindestens fünf Jahre ununterbrochen lebt, das Recht auf dauerhaften Aufenthalt erwirbt.

  1. Tatsache: Maria ist am 1. Januar 2015 in das Land A eingewandert und hat dort seitdem ununterbrochen gelebt.
  2. Rechtsfolge: Nach fünf Jahren, also am 1. Januar 2020, hat Maria das Recht auf dauerhaften Aufenthalt gemäß dem Gesetz des Landes A.

In diesem Beispiel zeigt sich der Grundsatz "Ex facto ius oritur" deutlich: Die Tatsache, dass Maria fünf Jahre ununterbrochen im Land gelebt hat, begründet ihr Recht auf dauerhaften Aufenthalt. Ohne diese spezifische Tatsache wäre die rechtliche Folge nicht eingetreten.

Bedeutung in der Praxis - Ex facto ius oritur

Der Grundsatz "Ex facto ius oritur" ist fundamental für die Rechtspraxis, da er sicherstellt, dass rechtliche Entscheidungen auf einer soliden faktischen Grundlage beruhen.

Er ist insbesondere im Prozessrecht von Bedeutung, wo die Ermittlung des Sachverhalts eine zentrale Rolle spielt, um darauf basierend die richtigen rechtlichen Schlüsse zu ziehen.

Verwandte Juristische Sprichwörter

Weitere verwandte juristische Sprichwörter sind:

  • Iura novit curia: "Das Gericht kennt das Recht" - ein Grundsatz, der besagt, dass das Gericht die Rechtsanwendung beherrscht.
  • Facta probantur, iura novit curia: "Die Tatsachen müssen bewiesen werden, das Gericht kennt das Recht" - eine Kombination beider Grundsätze, die die Rollenverteilung im Gerichtsverfahren beschreibt.

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