Einrede
Mit der Einrede können Rechtsansprüche anderer Personen zurückgewiesen werden, z.B. durch die Einrede der Verjährung, wenn Forderungen verjährt sind.
Mit der Einrede können Rechtsansprüche anderer Personen zurückgewiesen werden, z.B. durch die Einrede der Verjährung, wenn Forderungen verjährt sind.