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Bewerbung

Wer sich bewirbt, betreibt Werbung in eigener Sache mit dem Ziel einen bestimmten Arbeitsplatz zu erhalten. Die Bewerbung kann auf eine Stellenausschreibung oder unaufgefordert erfolgen (Initiativbewerbung). In der Regel wird die Bewerbung schriftlich abgefasst, wobei sie bestimmte Bewerbungsunterlagen enthalten sollte.

Dazu gehört das Bewerbungsanschreiben, in dem der Bewerber unter Bezugnahme auf die Stellenanzeige oder ein vorangegangenes Telefongespräch sein Interesse an der Stelle begründet und diejenigen Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten und Eigenschaften hervorhebt, die ihn für die betreffende Stelle geeignet erscheinen lassen.

Ferner enthalten die Bewerbungsunterlagen ein Foto des Bewerbers, einen Lebenslauf (in der Regel in tabellarischer Form) und Zeugniskopien sowie gegebenenfalls sonstige für die Bewerbung relevante Bescheinigungen über besondere Schulungen oder Ähnliches.

In einigen Fällen können auch Handschriftenproben, Arbeitsproben (z. B. bei Grafikern) oder Referenzen gefordert sein. Die Bewerbung kann vom betreffenden Unternehmen entweder mit einer Absage oder einer Einladung zu einem Bewerbungsgespräch (Vorstellungsgespräch) beantwortet werden.

Bewerbung - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Bewerbung sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Eine Bewerbung wird schriftlich verfasst.
  • Das Bewerbungsanschreiben enthält Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten und Eigenschaften, Lebenslauf, Zeugniskopien und relevante Bescheinigungen.
  • Das Ergebnis einer Bewerbung ist eine Absage oder Einladung zu einem Bewerbungsgespräch.

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