Acta publica probant se ipsa
Der lateinische Satz Acta publica probant se ipsa bedeutet übersetzt Öffentliche Akte beweisen sich selbst. Betrifft nur die sog. Tatbestandsurkunden wie Urteile, Polizeiverfügungen.
Der lateinische Satz Acta publica probant se ipsa bedeutet übersetzt Öffentliche Akte beweisen sich selbst. Betrifft nur die sog. Tatbestandsurkunden wie Urteile, Polizeiverfügungen.