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Abhören

Das Abhören ist das heimliche Überwachen der sprachlichen Äußerungen eines Menschen (z. B. bei Telefongesprächen).

Das Abhören ist grundsätzlich verboten und vielfach strafbar, aber zu Zwecken der Strafverfolgung ist in engen Grenzen zulässig (vgl. § 100a StPO, nicht bei Steuerstraftaten, deswegen dort auch kein Verwertung der durch Abhören erlangten Erkenntnisse).

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