PStG
Die Abkürzung PStG steht für Personenstandsgesetz.
Das Personenstandsgesetz regelt die Anzeige familienrechtlicher Umstände (Geburten, Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften, Sterbefälle; aber auch Namensführungen) gegenüber dem Standesamt.