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WGG

Die Abkürzung WGG steht für Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Mit Hilfe des Institutes des Wegfalls der Geschäftsgrundlage können bestehende Verträge an seit dem Vertragsschluss veränderte Umstände angepasst oder, in Ausnahmefällen, auch aufgehoben werden.

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