🏠 » Lexikon » T » TB TB Die Abkürzung TB steht für Tatbestand. Auch gesetzlicher Tatbestand, bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer strafbaren Handlung. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:OWiGesetzliche ErbfolgeVerwirklicht das Mülltauchen den Tatbestand des Diebstahls? VORHERIGER ARTIKELTKG NÄCHSTER ARTIKELSVT