🏠 » Lexikon » Z » ZU ZU Die Abkürzung ZU steht für Zustellungsurkunde.Eine Zustellungsurkunde ist eine Urkunde laut Zivilprozessordnung (ZPO), die beweist, dass einem Empfänger ein bestimmtes Schriftstück förmlich zugestellt wurde. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:PZUlt. d. u. g.ZPO VORHERIGER ARTIKELZUM NÄCHSTER ARTIKELZPO