
MM
MM Die Abkürzung MM steht für Mindermeinung. So werden in einem juristischen Text Fundstellen markiert, die zum angesprochenen Problem auf weitere Literatur verweisen.
MM Die Abkürzung MM steht für Mindermeinung. So werden in einem juristischen Text Fundstellen markiert, die zum angesprochenen Problem auf weitere Literatur verweisen.
NJ Die Abkürzung NJ steht für die Zeitschrift Neue Justiz. Die Neue Justiz ist eine juristische Fachzeitschrift, die bundesweit die Rechtsentwicklung und Rechtsprechung dokumentiert.
n. v. u. n. v. Die Abkürzung n. v. u. n. v. steht für nicht verwandt und nicht verschwägert.